Am 13. Dezember 2024 ist die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft getreten. Was bedeutet das für mich als Autorin und Onlineshopbetreiberin?
Ich habe aus eigenem Interesse recherchiert und aus verschiedenen Quellen Informationen zusammengetragen und mir auch die Umsetzung anderer Shops angeschaut. Dieser Artikel bietet keine Gewähr auf Richtigkeit meiner Interpretation und ersetzt auch keine Rechtsberatung. Wenn dir Fehler auffallen, kontaktiere mich bitte, damit ich diese anpassen kann. Prüfe auch gern nochmal die verlinkten Quellen.
Hier geht’s zur Zusammenfassung mit der Schritt für Schritt Checkliste:
Was ist die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) dient dem Schutz von Verbraucher:innen, indem sie sicherstellt, dass Produkte auf dem Markt sicher und frei von Risiken für Gesundheit und Sicherheit sind – und dass auf Risiken hingewiesen wird, wenn welche bestehen. Hersteller, Händler und Importeure sind verpflichtet, Produkte gründlich zu prüfen. Sie soll verhindern, dass gefährliche Produkte in Umlauf geraten, und erleichtert Rückrufe oder Warnungen bei entdeckten Risiken. Ich persönlich finde das als Verbraucherin übrigens gut, auch wenn auf mich als Unternehmerin wieder Arbeit zukam. Zum Glück gibt es Verbände und Unternehmen, die die Verordnung geprüft und uns Informationen zur Umsetzung zur Verfügung gestellt haben.
Warum sind Bücher von der GPSR betroffen?
Ein Buch ist kein sonderlich gefährliches Produkt. Okay, ich schneide mich regelmäßig am Papier und mir ist auch schonmal eines auf den Fuß gefallen. Davor muss ich jetzt aber nicht extra warnen, oder?
Das Barsortiment Libri schreibt dazu:
Bücher fallen unter den Harmonized System Code-Code 4901, der Produkte wie Druckerzeugnisse beschreibt, die keine direkten Gefahrenquellen oder Risiken für die physische Sicherheit von Verbrauchern darstellen. Im Gegensatz zu Produkten wie Chemikalien, Maschinen oder Elektronik besteht bei Büchern kein physisches Gefährdungspotenzial. Daher sind Warnhinweise für Bücher (ausgenommen sind Puzzle-Bücher, Klangbücher oder ähnliches) nicht notwendig.
Für Kinderbücher ist noch nicht ganz klar, ob mehr Hinweise auf z.B. Farben und Klebstoffe wegen Vergiftungsgefahr geben muss.
Für Antiquitäten gilt die Verordnung übrigens nicht. Als ob man sich an alten Büchern weniger die Finger schneidet.
Risikoanalyse bei Büchern
Du musst als Hersteller eine Risikoanalyse vornehmen, die muss allerdings nicht im Shop online gestellt werden, sondern nur bei dir intern für 10 Jahre aufbewahrt werden. Sie könnte zum Beispiel so aussehen, wie die vom Jaja Verlag. Für solche Risikoanalysen gibt es auch Vorlagen, die folgende Punkte enthalten sollten:
- Produktbeschreibung
- Identifikation potenzieller Gefahren
- Risikoanalyse
- Risikominderungsmaßnahmen
- Bewertung des Restrisikos
- Kontrolle und Überwachung
Was muss ich als Autorin bei der GPSR noch beachten?
Als Autorin bei einem Verlag vermutlich nichts, als Selfpublishern kommen ein paar Dinge auf dich zu, vor allem, wenn du einen eigenen Shop betreibst.
- Du brauchst einen Kommunikationskanal laut Verordnung, wo Verbraucher:innen Beschwerden einreichen oder Sicherheitsprobleme/Unfälle melden können. Das könnte z.B. eine extra dafür angelegte E-Mail Adresse sein. Zum Beispiel: produktsicherheit@april-wynter.de
- Jedes Produkt, das ab dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wird (die Bücher, die davor erstmals in Verkehr gebracht worden sind, unterliegen der bis dahin gültigen GPSD) muss eine genaue Herkunftsangabe aufweisen. Bei Büchern ist das für uns nichts Neues: ISBN und Druckereiangabe sind sowieso im Impressum vorhanden. Es heißt in der GPSR, dass ein Produkt eindeutig identifizierbar sein muss. Wenn du keine ISBN hast, würde ich eine eigene Artikelnummer vergeben, die in deinem Shopsystem hinterlegt ist.
- Wenn du ein Buch veröffentlichst, dann können diese Daten im VLB hinterlegt werden, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Das übernimmt der jeweilige Dienstleister bei der Veröffentlichung hoffentlich für dich.
- Im Onlineshop gilt eine Pflicht zur Abbildung des Produkts. Du darfst also kein Produkt in deinem Shop anlegen ohne ein Bild. Bin mal gespannt, wie das bei Überraschungsbuchboxen umgesetzt wird.
- Ich habe bei meinen Büchern den Hinweis im Onlineshop hinterlegt: Gemäß GPSR 2023/988 Artikel 9 Absatz 7 Satz 2 sind für dieses Produkt keine Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen notwendig.
Ich glaube allerdings, dass der nicht unbedingt Pflicht ist, da ich auch schon ein paar Shops gesehen habe, wo der Hinweis nicht eingefügt war (z.B. der von Canon)
Wie setze ich die GPSR in meinem WooCommerce Onlineshop um?
Nutze das Plugin „Germanized für WooCommerce“, um den rechtlichen Ansprüchen nachkommen zu können. Unter „Produkte“ gibt es einen Reiter namens „Hersteller“. Hier kannst du die relevanten Informationen hinterlegen.
Wenn du den Hersteller angelegt hast, bearbeitest du dein Produkt und findest dort unter „Allgemein“ den Reiter mit Produktsicherheit. Hier kannst du auch individuelle Warnhinweise hinzufügen.
Auf deiner Produktsicherheit erscheint ein neuer Reiter neben der Beschreibung und den zusätzlichen Informationen, wo du alle Infos findest, die du zur Produktsicherheit hinterlegt hast.
Folgende Pflichtangaben musst du im Impressum deines Buches und in deinem Onlineshop hinterlegen:
Pflichtfelder:
- Firmenname
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
Optionale Felder:
- Person (Ansprechpartner in der EU, wenn der Firmensitz nicht in der EU ist, hier gelten nochmal besondere Anforderungen, in die du dich einlesen solltest)
- Telefon
Ich biete weitere Artikel neben Büchern an. Wie handhabe ich das mit der GPSR?
Auf dieser Seite findest du einen Test, um herauszufinden, ob die GPSR auf diese Produkte angewandt werden muss. Du findest außerdem bildhafte Beispiele, wie die GPSR im Onlineshop umgesetzt werden kann.
Die Bücherbüchse hat das in ihrem Shop übrigens so gelöst, dass, wenn sie z.B. Kerzen von einem Hersteller vertreibt, dann nicht sie als Hersteller auftritt, sondern der Kerzenhersteller selbst. Prüfe also, wenn du andere Produkte zu deinen Büchern verkaufst, ob du wirklich der Hersteller bist oder jemand anderes.
Und nein, bei deinen selbst veröffentlichten Büchern ist nicht die Druckerei der Hersteller. Wie das bei Print on Demand Titeln ist, da bin ich mir unsicher. Bei BoD steht zum Beispiel nicht deine Adresse im Impressum, sondern die BoD Adresse. Hier muss ich nochmal recherchieren.
Ist mein Impressumsdienst für GPSR Angaben gültig?
Kläre ich gerade mit meinem Impressumsdienst.
Ich habe Bücher über einen Verlag veröffentlicht, personalisiere diese aber. Wer ist Hersteller?
Wenn du Auftrag handelst, giltst du nicht als Hersteller des Produktes. Wenn du lagernde Produkte veränderst, kannst du unter Umständen herstellende Person werden. Es kann sein, dass du dann als Hersteller gilts, wenn du:
- das Produkt in einer Weise veränderst, die in der ursprünglichen Risikobewertung des Produktes nicht vorgesehen war
- wenn sich aufgrund der Änderung die Art der Gefahr geändert hat
Beispiel: Du bringst einen Farbschnitt am Buch an. Hier können durch neu verwendete Farben neue Risiken für Allergiker entstehen, die vorher nicht existiert haben.
Was gilt es bezüglich der Produktkennzeichnung auf Messen zu beachten?
Neben den Informationspflichten im Shop, gibt es auch Kennzeichnungspflichten, die am Produkt selbst erfüllt werden müssen. Dazu gehören:
- vorgeschriebene Warn- und Sicherheitshinweise,
- die Information zum Hersteller, Kontaktadresse, E-Mail Adresse
- Daten des Importeuers, wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt
- ISBN oder Artikelnummer
Die Informationen (ausgenommen Warn- und Sicherheitshinweise), müssen am Produkt selbst vorgenommen werden. Im Buch zum Beispiel im Impressum. Ist dies aufgrund der Größe oder Machart nicht möglich, darf die Kennzeichnung auch ausnahmsweise auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen (z.B. Rechnung, Lieferschein, Bedienungsanleitung) vorgenommen werden. z.B. bei Pins, Aufklebern oder dergleichen. Der Hersteller ist dazu verpflichtet, diese Hinweise anzubringen und Händler müssen sicherstellen, dass die Produkte, die sie verkaufen, rechtskonform sind, um nicht abgemahnt zu werden. Das heißt, wenn dein Buch kein gültiges Impressum hat, kann eine Buchhandlung es nicht verkaufen, ohne Gefahr zu laufen, abgemahnt zu werden.
Das heißt: Auf Messen müssen Bücher alle erforderlichen Angaben im Impressum abgedruckt haben. Wenn du Goodies dazu verkaufst, müssen auch hier alle Informationen angebracht sein oder es müssen Begleitunterlagen existieren, die du in physischer Form mitgeben kannst (die Umwelt freut sich, wo wir gerade den Durchbruch mit digitalen Belegen hatten …)
Zusammenfassung: Was musst du bezüglich der GPSR tun:
Für Bücher, die du ab dem 13. Dezember 2024 in Umlauf bringst, gilt:
- Deine Bücher müssen eine ISBN/Artikelnummer aufweisen, die im Impressum abgedruckt ist
- Die Druckereiangabe muss ins Impressum
- Die Herstelleradresse und eine E-Mail Adresse muss im Impressum abgedruckt werden
- Im Onlineshop musst du einen Reiter zur Produktsicherheit hinzufügen
- Die Herstellerinformationen müssen im Onlineshop hinterlegt und den Produkten zugeordnet werden
- Risiko- und Sicherheitshinweise müssen je nach Produkt dort hinterlegt werden (Bücher, erfordern in der Regel keine, Ausnahmen können Kinderbücher oder z.B. Klangbücher mit Batterien betrieben sein)
- Du musst für jede Produktgruppe eine interne Risikobewertung/analyse vornehmen und mind. 10 Jahre lang aufbewahren. Dafür gibt es auch Vorlagen
- Du brauchst einen Kommunikationskanal, wo Verbraucher:innen Unfälle und entdeckte Risiken hin melden können (z.B. eine E-Mail Adresse dafür)
Das sollte es hoffentlich gewesen sein. Wie gesagt, ich bin selbst Autorin und keine Rechtsexpertin. Ich habe dir hier lediglich die Informationen zusammengefasst, die ich für mich selbst erarbeitet habe. Quellen sind verlinkt und hoffentlich fällt dir die Umsetzung so leichter.