Dass April Wynter nicht mein richtiger Name ist, ahnen die meisten bereits. Seit wann wird Wynter denn mit Y geschrieben? Dass ich jetzt sogar Unternehmen auf diesen Namen gründen darf und er auch an meinem Briefkasten dransteht, habe ich der Eintragung des Namens in meinem Personalausweis zu verdanken. Warum habe ich überhaupt ein Pseudonym? Was bringt mir die Eintragung? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du dir dein Pseudonym als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen kannst? Diese Fragen beantworte ich dir in diesem Artikel.

Warum unter einem Pseudonym veröffentlichen?

Mein ursprünglicher Gedanke bei meinem Pseudonym war, dass ich nicht wollte, dass meine Kundschaft bei der Bank weiß, dass ich Bücher veröffentliche. Wenn die ein oder andere Person das erfahren hätte, wäre das nicht dramatisch gewesen, aber ich wollte auf der Arbeit nicht als Autorin und Träumerin abgestempelt, sondern als Finanzexpertin wahrgenommen werden. Bevor ich mein erstes Buch veröffentlicht habe, habe ich allerdings den Job gewechselt und nun sorgt mein Pseudonym regelmäßig für Verwirrung, da ich unter beiden Namen in der Buchbranche aktiv bin. Trotzdem bin ich bei meinem Künstlernamen geblieben. Warum?

Neben der Wahrung der Privatsphäre, spielt die Vermarktbarkeit eine wichtige Rolle. Wenn du meinen richtigen Namen googelst, findest du meinen Weltreiseblog, meine Fotoseite und einige Infos über meine Selbstständigkeit. Würde ich unter diesem Namen auch noch Bücher veröffentlichen, mache ich mir in Suchmaschinen selbst Konkurrenz. Außerdem veröffentliche ich unter anderem Fantasyromane und „Alexa Gothe“ hört sich wenig phantastisch an. Einer „April Wynter“ traut man viel eher zu, Phantastik zu schreiben.

Exklusivität und Geschlecht

Viele Autor*innen wählen verschiedene Pseudonyme für unterschiedliche Genres. So ist klar erkennbar, dass Sandy Mercier Thriller und Krimis schreibt und Jule Pieper Romane, die einem in verschiedenen Lebenslagen weiterhelfen und nicht nur unterhalten. Manchmal wollen Verlage auch eigene Pseudonyme. Ist eine Autorin bereits unter einem Namen bei einem Verlag unter Vertrag, kann es sein, dass sich der neue Verlag einen eigenen Namen wünscht, den er verkaufen kann. Das war zum Beispiel bei Lynn Raven der Fall, die beim Ueberreuter Verlag veröffentlicht hat und dann bei cbj ein Buch unter dem Namen Alex Morrin veröffentlichte. Ihre späteren Bücher kam allerdings alle unter dem Namen Lynn Raven raus. Ist also nicht immer ein Erfolgskonzept.

Ein weiterer Grund, unter einem Pseudonym zu veröffentlichen, ist das Geschlecht. Traurig aber wahr: Liebesromane von Frauen verkaufen sich nun mal besser als die, die von Männern geschrieben worden sind. Zumindest den Namen nach zu urteilen. Bei Krimis und Fantasy ist das oft umgekehrt. Hier verkaufen sich Männernamen besser als Frauennamen. Gerade in der High Fantasy werden Frauen nicht wirklich ernst genommen. Ein männliches Pseudonym für eine weibliche Autorin kann Abhilfe verschaffen. Mira Valentin hat darüber schon häufiger nachgedacht, sich dann aber entschieden, für mehr offensichtliche Frauen in der Phantastik zu kämpfen und zu zeigen, dass auch die weiblichen Vertreterinnen unserer Zunft durchaus in der Lage sind, heroische Handlungen in phantastischen Welten mit komplexen Aufbau zu schaffen. Bei J.K. Rowling wollte früher übrigens auch niemand, dass jemand weiß, dass sie eine Frau ist, weshalb sie nicht unter ihrem Vornamen Joanne veröffentlich hat.

Unterschied offenes und geschlossenes Pseudonym

Bei einem offenen Pseudonym ist der bürgerliche Name kein Geheimnis. Bei mir ist zum Beispiel bekannt, dass ich eigentlich Alexa heiße. Mein Facebook-Privat-Profil heißt so und verlinkt auf meine Autorenseite, im Impressum steht mein richtiger Name als Verantwortliche und auch in meinen Büchern ist er zu finden, da mein Unternehmen auf meinen bürgerlichen Namen läuft.

Im Gegensatz dazu steht ein geschlossenes Pseudonym, bei dem der bürgerliche Name nicht mit diesem Pseudonym in Verbindung gebracht werden soll. Das dient zur Wahrung der Privatsphäre, aber auch zum Schutz. Schreibst du zum Beispiel erotische Romane und arbeitest in einer katholischen Einrichtung, könnte das zu Problemen führen, die du mit einem geschlossenen Pseudonym vermeidest.


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Was bringt mir die Eintragung des Pseudonyms im Personalausweis als Künstlername?

Als ich meinen Vermieter fragte, ob wir neben meinem bürgerlichen Nachnamen auch mein Pseudonym an den Briefkasten schreiben können, da ich auch immer mal wieder Fanpost oder Retouren aus dem Onlineshop erhalte, war der gar nicht begeistert. Leider kommt es häufiger vor, dass mehr Menschen in einem Haushalt leben, als dort gemeldet sind. Das Einwohnermeldeamt kontrolliert daher in manchen Gegenden die Meldedaten mit den Klingelschildern am Haus. Mein Vermieter hat schon häufiger Post bekommen, er soll doch bitte nachprüfen, wer wirklich alles in den Wohnungen lebt, die er vermietet. Damit niemand eine doppelte Müllgebühr von mir fordert, habe ich bei der Ummeldung angegeben, woher der zweite Name rührt. Dafür ist nicht zwingend eine Eintragung erforderlich.

Ein weiteres Thema war die Eröffnung eines Postfachs. Ich wollte das Postfach nämlich nicht für meinen bürgerlichen Namen eröffnen, sondern nach meinem Stalkingfall für mein Pseudonym, das für mehr Aufmerksamkeit im Netz und in den Medien sorgt. Das geht allerdings nur, wenn ich den Künstlernamen auch im Personalausweis eingetragen habe.

Jetzt, da mein Künstlername eingetragen ist, könnte ich sogar mein Unternehmen auf diesen Namen laufen lassen und Bankkonten auf meinen Künstlernamen eröffnen.

Was nicht geht, sind Eintragungen im Grundbuch, ohne, dass der bürgerliche Name dabei steht. Immobilien wirst du also nicht über dein Pseudonym kaufen können.

Was ist überhaupt ein Künstlername?

Ein Künstlername ist auch unter dem Begriff Pseudonym oder Alias bekannt. Er wird oft im Zusammenhang der Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit verwendet. Bei Musikern kommt das oft vor, wie zum Beispiel bei Lady Gaga, die mit bürgerlichen Namen Stefani Germanotta heißt.

Wo kann ich mir den Künstlernamen eintragen lassen?

Um deinen Künstlernamen dauerhaft für dich nutzbar zu machen und die oben genannten Vorteile verwenden zu können, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.

  • Du kannst deinen Künstlernamen als Marke registrieren lassen
  • oder du trägst ihn im Personalausweis ein.

Eintragung als Marke

Bei der Eintragung als Marke ist zu prüfen, ob niemand sonst bereits diese Marke verwendet. Die Eintragung erfolgt gegen Gebühr über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), ist für zehn Jahre gültig und kann nach Ablauf verlängert werden. Eine Eintragung kann als Wort- oder auch als Bildmarke (mit Logo) erfolgen. Weitere Informationen zur Eintragung des Künstlernamens als Marke findest du hier. Der Vorteil einer Marke ist, dass niemand sonst unter diesem oder ähnlichem Namen agieren darf, ohne dabei dein Markenrecht zu verletzen. Das wird aber nur funktionieren, wenn deine Marke klar zu unterscheiden ist. Veröffentlichst du Bücher unter dem Pseudonym Max Müller, wirst du dir diesen Namen nicht eintragen lassen können, da keine Unterscheidbarkeit gegeben ist. Lady Gaga als Marke ist da schon eher möglich (wenn der Name nicht schon vergeben wäre).

Eintragung im Personalausweis

Du kannst dir deinen Künstlernamen aber auch im Personalausweis eintragen lassen. Wichtig hierfür ist, dass du dem Einwohnermeldeamt belegen kannst, dass du überregional unter diesem Namen bekannt bist. Eine klare Regel, was das heißt, gibt es nicht. Manchen Behörden reicht dein Social Media Account, geführt unter deinem Pseudonym, aus, andere wollen, dass du auch im Ausland auf Bestsellerlisten stehst.

Solltest du dir einen Künstlernamen nur im Personalausweis eintragen lassen und jemand anderes registriert irgendwann eine Marke mit diesen Namen, könnte es passieren, dass dir untersagt wird, weiterhin unter diesem Namen tätig zu sein. Die Eintragung im Personalausweis bietet also nicht den gleichen Schutz, wie eine Markeneintragung.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um deinen Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen zu können, musst du der Behörde nachweisen, dass du überregional unter diesem Namen bekannt bist. Manchen Behörden reichen Netzpublikationen aus, andere wollen ganz andere Nachweise von dir sehen. Ich habe hier eine Liste für dich, welche Nachweise sich eignen können. Die Liste bietet allerdings keine Garantie, dass die Eintragung auch vorgenommen wird. Das liegt letzten Endes im Ermessen der Behörde.

  • Dein Buch, das unter deinem Pseudonym veröffentlicht wurde
  • Zeitungsartikel zu deinem Buch, vor allem in überregionalen Medien
  • Nachweis über Fernsehbeiträge und Radiointerviews über dich
  • Blogbeiträge und Interviews über dich, die mit deinem Künstlernamen in Verbindung stehen
  • Social Media Accounts, die unter deinem Pseudonym laufen. Je höher die Followerzahl, desto besser
  • Bestätigungsschreiben eines Verbandes oder Vereins, der dich unter deinem Pseudonym gelistet hat. Ich habe ein entsprechendes Schreiben vom Selfpublisher-Verband ausgestellt bekommen.

Hast du dir dein Pseudonym im Personalausweis eintragen lassen oder sogar eine Marke registrieren lassen? Denkst du über diesen Schritt nach? Lass es mich gerne in den Kommentaren wissen!